Arztbesuch
Für die physiotherapeutische Krankenbehandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein.
Für die physiotherapeutische Krankenbehandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein.
Vor Beginn der Therapie muss diese durch die chefärztliche Abteilung Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Auf Grundlage der Befunderhebung und Erstellung der physiotherapeutischen Diagnose vereinbare ich gemeinsam mit Ihnen ihr individuelles Therapieziel und erstelle einen Behandlungsplan mit den entsprechenden Maßnahmen.
Für die Physiotherapeutische Behandlung nach Verletzungen und Operationen benötigen Sie einen Verordnungsschein. Die Verordnung wird bei Bedarf von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt.
Diese müssen Sie vor Beginn der Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse (GKK, SVA, BVA …) bewilligen lassen. Die Rückvergütung richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen des Sozialversicherungsträgers.
Die Funktion einer chefärztlichen Genehmigung ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Kasse. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kassen die chefärztliche Bewilligung bereits im Vorfeld der ersten Therapieeinheit verlangen.
Voraussetzung für die Behandlung selbst ist eine gültige ärztliche Verordnung
Der Preis für eine Behandlung durch mich als Wahltherapeutin variiert ja nach Behandlungsart und nach Dauer der Behandlung.
Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie die Rechnung mit den dazugehörigen Unterlagen. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung können Sie diese, gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein, bei Ihrem Sozialversichungsträger einreichen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser bis spätestens 24 Stunden vor Beginn Ihrer Therapiestunde abgesagt werden. Da Sie einen fixen Termin erhalten, ist es nicht möglich, kurzfristige Absagen mit neuen Patienten zu ersetzen, entstandene Kosten müssen in diesem Fall verrechnet werden.
Für eine präventive, vorbeugende, Behandlung sowie für Beratungsstunden ist keine Verordnung notwendig. In diesem Fall werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen können aber eventuell von privaten Versicherungen rückvergütet werden.
Bitte denken Sie an den Verordnungsschein, die Chefärztliche Bewilligung und sämtliche Befunde (Artzbefunde, Röntgen, Ultraschall, MRI, CT usw.). Bringen Sie diese zu Ihrer ersten Therapiestunde mit.
Für den Behandlungszeitraum erhalten Sie von mir Ihr persönliches Leintuch, welches unter Ihrem Namen aufbewahrt wird. Für Übungen oder Training nehmen Sie bitte bequeme Kleidung mit.